Grenzüberschreitender Warenverkehr: Neue Nachweispflichten ab 01.01.2012
Die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen regelt diverse Vorschriften in der UStDV mit Wirkung
ab dem 01.01.2012 neu. Das betrifft sowohl die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen in Drittländer als auch die Nachweisregelungen für die
Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen im EU-Raum.
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Steuerfreie Exportumsätze: Neue Regeln beim Buch- und Belegnachweis
Exportlieferungen in andere EU-Staaten oder das Drittland bleiben regelmäßig nur dann umsatzsteuerfrei, wenn der Exporteur den Buch- und Belegnachweis ordnungsgemäß führt. Die Nachweisbestimmungen wurden durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen nunmehr grundlegend überarbeitet. Wichtige Änderungen werden nachfolgend aufgezeigt.
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